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Egal ob Arzt, Ingenieur oder Steuerberater - jeder Freiberufler und Selbstständige sollte sich gegen einen Betriebsausfall und somit gegen das Ausbleiben von Einkommen schützen.
So gehört eine Betriebsausfallversicherung, vor allem für einen an feste Räumlichkeiten gebunden Betrieb, zu den bedeutenderen betrieblichen Versicherungen. Die größten Risiken stellen Feuer-, Wasser- und Einbruchschäden dar, da sie den ganzen betrieblichen Arbeitsablauf stilllegen können. Neuerdings werden auch häufig Krankheits- und Unfallrisiko versichert. Die Tarifeinstufung - und somit die Beitragshöhe - ist von mehreren Faktoren abhängig. Das sind z.B. das Alter des Versicherungsnehmers, die Anzahl der versicherten Leistungen, die Versicherungssumme und die Karenzzeit (leistungsfreie Zeit im Schadensfall).
Ein weiterer Vorteil der Betriebsausfallversicherung ist, dass die Beiträge zu den Betriebskosten zählen - im Gegensatz zur Krankentagegeldversicherung des Unternehmers, deren Beiträge Privatausgaben sind. Das sichert Steuervorteile.
Nachhaltigkeit geht uns alle an. Sie ist das Bewusstsein, die natürlichen Lebensgrundlagen wie sauberes Wasser und gesunde Luft zu bewahren und den Klimawandel so schnell und so weit wie möglich zu begrenzen. Sämtliches Handeln ist ganzheitlich auf diese Ziele auszurichten, um jetzige und nachfolgende Generationen vor Schaden zu schützen und ihnen eine lebenswerte Welt zu bieten bzw. zu hinterlassen.
Zur Zielerreichung müssen nicht nur Staatengemeinschaften und Einzelstaaten sowie ihre Regierungen, Institutionen und Bürger beitragen, sondern auch Unternehmen aus allen Wirtschafts- und Dienstleistungsbereichen. Ein verbales oder geschriebenes Bekenntnis zur Nachhaltigkeit reicht dabei nicht aus. Es geht vielmehr darum, das jeweilige Handeln an Ergebnissen zu messen und diese transparent zu veröffentlichen bzw. anhand von objektiven Maßstäben (Benchmarks) zu vergleichen.
Die Europäische Union hat für ihre Mitgliedsstaaten die sogenannte Offenlegungsverordnung zum Thema Nachhaltigkeit erlassen, die ab März 2021 in einem mehrstufigen Verfahren umgesetzt werden muss und auch Finanzmakler und Vermittler von Versicherungsanlageprodukten betrifft. Darin werden unter dem Label ESG (Environmental Social Governance – zu Deutsch: Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) drei zentrale Verantwortungsbereiche genannt: Umweltschutz, soziale Nachhaltigkeit und nachhaltige Unternehmensführung. Die Details zu dieser Verordnung stehen noch nicht vollständig fest. Dennoch möchten wir Sie bereits heute informieren in welcher Form wir den Bestimmungen der Verordnung nachkommen werden.
Wir nehmen das Thema Nachhaltigkeit sehr ernst und werden selbstverständlich sämtliche Verpflichtungen in enger Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern sowie den Produktlieferanten vollumfänglich erfüllen. Hierzu sind in den kommenden Monaten vor allem Produktkennzeichnungen und einschlägige Informationen zum Thema Nachhaltigkeit zu erwarten, insbesondere in welchem Umfang diese Produkte ESG-Kriterien erfüllen oder ob der Nachhaltigkeitsaspekt innerhalb eines Produktes nicht berücksichtigt wird.
Darüber hinaus beobachten wir den Markt intensiv im Hinblick auf die dynamische ESG-Thematik. Dies gilt für alle Bestandsprodukte genauso wie auch für zu erwartende Neuentwicklungen aus dem Fonds- und Versicherungsbereich, bei denen wir die Änderungen genau im Blick haben und Ihre diesbezüglichen Wünsche im Zuge eines Beratungstermines selbstverständlich gerne berücksichtigen werden.
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird von möglichen Nachhaltigkeitsrisiken grundsätzlich nicht beeinflusst.